falls ihr damit was anfangen könnt :)
Macht und Recht:
Nur eine gesetzlich fixierte Rechtsgrundlage, die für alle Bürger eines Staates gilt, macht ein menschenwürdiges Zusammenleben möglich.
Rechtssicherheit ist nicht in allen Staaten der Erde garantiert.
Naturrecht, Staat und menschliche Würde
Ernst Bloch: „Naturrecht und menschliche Würde“: Frage inwiefern die Rechtsvorstellungen untrennbar mit den Vorstellungen davon verbunden sind, was mit dem Begriff „Würde des Menschen“ nur unscharf umrissen ist.
René Marcic: „Geschichte des Rechts, vollends des Denkens über das Recht, eine Geschichte der Menschenrechte“
Ratio oder Voluntas- Vernunft oder Willensakt- 2 konkurrierende Prinzipien beherrschen die Diskussion um das Naturrecht.
Platon: Idee des Menschen aus denen sich Grundsätze des Zusammenlebens ableiten -> „Politeia“
Aristoteles + Thomas von Aquin-> Gottgegebene Vernunft zugleich als Grundlage des Rechts
Wilhelm von Ockham: nicht aus Natur oder aus Vernunft Gesetzte sondern aus Willen Gottes-> keine logische Notwendigkeit
Hugo Grotius: das was nach den Prinzipien des Naturrechts geboten oder verboten ist, muss auch dann gelten, wenn es Gott nicht gäbe.
Thomas Hobbes: Homo homini lupus. Im Naturzustand herrscht der Krieg aller gegen alle -> zwingt Menschen zu staatlichem Zusammenschluss -> Menschen schließen Vertrag und delegieren ihre Macht an den Staat; Staat setzt das Recht, das den Frieden stiften soll, und er kann das nur tun, wenn er das Monopol auf Recht und Gewalt hat. Staat wird für Hobbes zum Leviathan, zum sozialen Moloch, der alles in sich aufsaugt. Die Tendenz des neuen Staates zum Totalitarismus gehöre sozusagen zu seinem Wesen.
Jean- Jacques Rousseau: Mensch ursprünglich friedlich und soziales Wesen- > erst durch Erfindung von Eigentum machtgierig geworden->Menschen sollen Gesellschaftsvertrag mit notwendigen Beschränkungen schließen, um für alle Mindestmaß an Gleichheit und Freiheit zu gewährleisten. Summe aller Bürger und ihre Entscheidungen Form direkter Demokratie
Das positive Recht:
Schon griechische Sophisten hatten dem Naturrecht das positive, vom Menschen einfach gesetzte, das jeweils geltende und akzeptierte Recht gegenübergestellt.
Rechtspositivismus: der Gesetzgeber- wer immer es ist- kann jede beliebige Regel zum Gesetzt erheben: dann handelt es sich um gültiges Recht. Frage nach moralischen od. ethischen Rechtmäßigkeit vom Recht wird ausgeklammert.
Nationalsozialismus u. Kampf um Menschenrechte haben verstärkte Kritik am Rechtspositivismus geführt.
Menschenrechte, die letztlich nur auf Naturrecht fußen, werden als international geltendes Recht erklärt.
Gerechtigkeit:
Nach Naturrechtlichem Rechtsempfinden jedes Recht schlecht, das dem Gerechtigkeitsgefühl widerspricht.
Aristoteles: Ausgleichende, austeilende Gerechtigkeit. „Jedem das Gleiche“ und „jedem das Seine“.
Ersteres: daraus resultiert jener Gleichheitsgrundsatz, der zu einem Fundament der modernen Rechtsstaatlichkeit geworden ist.
Zweiteres: Je nach individueller Lage soll die Gerechtigkeit das bereithalten, was dem Einzelnen zukommt und ihm zumutbar ist, - nicht, um das Gleichheitsprinzip zu verletzten, sondern um es zu ergänzen.
Marx: Gleichheitsprinzip scheiße, weil nicht alle gleich. Man muss zuerst alle Menschen auf eine Stufe bringen, um Gleichheitsprinzip anwenden zu können.
Sozialutopien:
Ernst Bloch: „Freiheit und Ordnung“ - > Staatsutopien: Atlantis, Utopia, „goldene Zeiten“
Platons Staatsutopien: Könige sollen Philosphen werden, oder Philosophen Könige, sonst alles bis in die Fortpflanzung geplant, in Utopia von Morus und Sonnenstaat bzw. Campanella ebenfalls Zentralgewalt charakteristisch.
Marx versuchte im 19. Jahrhundert auf wissenschaftlichem Wege zu zeigen, dass der Kapitalismus an seinen eigenen Widersprüchen zugrunde gehen würde.
Bakunin: Ahnherr des modernen Anarchismus und Marx großer Gegenspieler -> kritisiert Staat als Inbegriff von Unterdrückung und Gewalt, aber fürchtete, dass Marx „Volksstaat“ noch ein Staat ist, dessen Absterben nicht so leicht vonstatten gehen würde. Bakunin hoffte, war die Absage an jede Form der Regierung, Herrschaft, Fremdbestimmung, Zwang.
Verbrechen und Strafe:
Als erstes: Aug um Aug, Zahn um Zahn- Prinzip, Blutrache
Arten des Rechts:
• Gewohnheitsrecht: beruht auf langjähriger Praxis, schriftlich nicht festgelegt
• Herrschaftsrecht: Könige, Kaiser etc.
• Positive Recht: das vom Gesetzgeber verabschiedete Recht
• Natur- oder Vernunftrecht, unabhängig von geltenden Gesetzten
Historisch 3 Begründungen für Naturrecht:
1. „Ewige Grundprinzipien die es zu finden gilt
2. Das was Recht ist, ist in der Vernunft und im Willen Gottes verankert.
3. Man geht vom einem natürlichen, jedem Menschen zukommenden Recht auf Selbsterhaltung aus
Positives Recht: ab 17. Jhdt: Herrschaftsrecht schrittweise durch bürgerliche Grundfreiheiten und Verfassungen (Bill of Rights) eingeschränkt -> Trennung der Gewalten
Rechtspositivismus: Gesetzgeber kann jede beliebige Regel zum Gesetz erheben
Kelsen hat zu beweisen versucht, dass es keine allgemein gültige Vorstellung von Gerechtigkeit gibt, daher sei es auch abzulehnen ethische Bestimmungen in die Definition d. positiven Rechts aufzunehmen.
Hobbes: Der Staat als zentrale Ordnungsmacht
Gesellschaftsvertrag:
• Wechselseitige Vertrag, in dem jeder gegenüber jeden auf alles verzichtet. Die Befungis diesen Vertrag auch mit Gewalt durchzusetzen, wird an einen Souverän übertragen, der somit zum Besitzer des Gewaltmonopols wird
• Souverän selbst ist nicht in den Vertrag eingebunden, heißt kann Gewaltmonopol nach Gutdünken und ohne Beschränkung handhaben.
John Locke: Der Staat als Institution der Bürger
Staat dient der Wahrung der natürlichen Rechte, Staat hat Gewaltmonopol, Zentralgewalt jedoch Legislative, die der Exekutive übergeordnet ist
Aufklärung
Laut Kant bestimmt durch den Gebrauch von Vernunft und die eigenständige Leistung d. denkenden Individuums. -> Distanz zu Tradition u. Autorität, Hochschätzung d. Freiheit und d. positive Bewertung der Fähigkeit zu einer vernünftigen Lösung aller Fragen
Neubegrünung in 2 Richtungen versucht:
1.) Rationalismus: (v.a. Frankreich, Deutschland), Vertreter behaupten aus reinen Prinzipien des Denkens könne man den Aufbau der Wirklichkeit erkennen. Log. Ordnung d. Welt erlaubt es jene deduktiv zu erfassen
2.) Empirismus: (v.a. Großbritannien, später Frankreich), Vertreter sehen Grundlage der Erkenntnis in der Sinneserfahrung. Schlüsse werden induktiv gezogen
Rationalismus: Platon: sichere Erkenntnis beruht ausschließlich auf Denken; Wahrnehmung ist irreführend Descartes: Ich bezweifle alles-> Cogito ergo sum: DEDUKTIV
Empirismus: Aristoteles: Der Mensch ist wissbegierig, aufgrund von Wahrnehmungen kommt der Mensch zum Denken. Die Erkenntnis der Ursache befähigt zur Reflexion
Locke, Hume: Wahrnehmungen-> Eindrücke : INDUKTIV
Obskure Realisten:
Universalstreit -> 2 Parteien:
Norminalisten: Begriffe sind nur Namen
Realisten: Begriff ist Realität
Rationalismus:
Descartes: er begann radikal zu zweifeln, zuerst stellt er alle überkommenen Meinungen und die Sinneserkenntnis in Frage, als einzig unbezweifelbare Gewissheit bleibt der Akt des Zweifelns selbst
• Nur das ist wahr, was klar und unbezweifelbar ist
• Alle Schwierigkeiten in überschaubare Teilchen zerlegen und nacheinander lösen
• Immer beim Einfachsten beginnen
• Vollständige Übersichten und Aufzählungen anfertigen
Begründer des analytischen Denkens
Quelle der Erkenntnis ist die Vernunft, Erkenntnis geht vom Subjekt aus; Nicht wie die Welt erkannt wird, ist, wird zum Problem, sondern das Subjekt der Erkenntnis der Welt kommt.
Empirismus:
Locke, Hume:
Empirischer Sensualismus: Quelle der Erkenntnis sind nur Sinneswahrnehmungen, Locke unterscheidet zwischen einfachen (Resultat d. Sinneswahrnehmung u. Grundlage der Erkenntnis) u. Zusammengesetzten (Ideen sind vom Verstand kombinierte Sinneswahrnehmungen) Ideen.
Transzendentiale Erkenntnistheorie
Kant:
„Kritik der reinen Vernunft“ ; transzendental weil Zusammenspiel von sinnlicher Anschauung und Verstand;
Reines Denken, ohne Anschauung bleiben leer; Aber Anschauung allein ist blind. Diffuse Sinneseindrücke werden von Verstand geordnet, Voraussetzung aller Erfahrung sind Anschauungsformen „Raum“ und „Zeit“ -> gelten apriori -> vor jeder Erfahrung. Dann beginnt Verstand mit Ordnung der Wahrnehmung nach bestimmten Kategorien die auch apriori sein müssen, da sie davor schon da waren. Kategorien sind: Qualität (Beschaffenheit einer Sache: Realität, Negation, Limitation); Quantität (Einheit, Vielheit, Allheit), Relation (ihre möglichen Beziehungen: Kausalität, Wechselwirkung) Modalität (wie etwas ist: möglich, zufällig etc.)
Kategorien, Anschauungen, die d. Erfahrung vorausgehen -> a priori
Was aus der Erfahrung gewonnen werden kann -> a posteriori
Sätze, Urteile, die sich aus Erfahrung ergeben -> synthetisch: bringen neue Erfahrung ins Spiel, sind aber weder allgemein gültig, noch notwendig: „Heute ist schönes Wetter“ –> weder notwendig noch immer und überall
Solche die ohne Erfahrung Gültigkeit beanspruchen -> analytisch -> allgemeingültig „Junggesellen sind unverheiratete Männer“ auch noch gültig, wenn alle Männer verheiratet sind. Liefern aber keine neue Erfahrung sind also tautologisch
Entscheidende Frage: Sind synthetische Sätze a priori möglich?
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"Who in their right mind could possibly deny the twentieth century was entirely mine?... All of it... all... mine." ~ Devil's Advocate
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